Hausordnung

Dies gilt…

…für unsere Schülerinnen und Schüler:

  • Das Schulgebäude darf erst um 7:50 Uhr betreten werden.
  • Ich schiebe mein Fahrrad und meinen Roller auf dem Schulgelände. Mein Fahrrad oder meinen Roller bringe ich direkt zum Parkplatz.
  • Ich begrüße meine Mitschüler und Lehrer, wenn wir uns begegnen!
  • Ich nutze den offenen Anfang (um in die Klasse zu gehen), damit der Unterricht pünktlich um 8 Uhr beginnen kann.
  • Wenn es nach der Pause klingelt, stelle ich mich sofort auf.
  • Ich gehe langsam und leise durch das Schulgebäude. Dabei drängele und schubse ich nicht.
  • In allen Sälen renne, raufe und tobe ich nicht.
  • Ich gehe freundlich und mit Respekt mit meinen Mitschülern und Lehrern um.
  • Streit löse ich mit Worten. Darum schlage, trete, bespucke und beschimpfe ich niemanden.
  • Ich werfe nicht mit Steinen, Stöcken, Sand und Schnee.
  • Wenn es nass ist, bleibt das Spielzeug in der Klasse.
  • Die Toiletten halte ich sauber. Sie sind kein Spielplatz!
  • Ich halte Ordnung an unserer Garderobe. Dort bleiben Jacken, Mützen und Straßenschuhe.
  • Ich werfe meinen Müll in den Mülleimer.
  • Die Stühle werden nach dem besprochenen Putzplan hochgestellt.
  • Wir achten darauf, dass wir den Saal aufgeräumt und sauber hinterlassen.
  • Handys und elektronisches Spielzeug sowie Aufnahmegeräte sind nicht erlaubt!

 

…für unsere Eltern und Erziehungsberechtigten:

  • Bitte begleiten Sie ihr Kind nur bis zum Schulgelände.
  • Bei Gesprächsbedarf mit den Lehrern vereinbaren Sie bitte einen Termin.
  • Sehen Sie von Gesprächen vor Unterrichtsbeginn ab. Dies stört den ritualisierten Einstieg in den Schultag.
  • Fehlt Ihr Kind, dann vergessen Sie nicht, es über Sdui bis spätestens 8.30 Uhr krank zu melden. Bitte halten Sie sich an diese Regelung!
  • Sollte Ihr Kind nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen können, so erfordert dies eine schriftliche Mitteilung an die Lehrkräfte.
  • Denken Sie daran, dass spätestens am 3. Tag eine schriftlich begründete Entschuldigung (über Sdui ist in der Regel ausreichend) vorliegen soll. Bei längerer Erkrankung kann ein Attest verlangt werden.
  • Urlaub oder eine Unterrichtsbefreiung (z.B. für einen planbaren Arztbesuch) müssen Sie in allen Fällen vorher schriftlich beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin beantragen. Bis zu 3 Unterrichtstage kann der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin beurlauben, in anderen Fällen die Schulleiterin. Eine Beurlaubung darf nur aus wichtigen Anlässen gestattet werden.
  • Unmittelbar vor und nach den Ferien wird in der Regel kein Urlaub gewährt.
  • Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Schulweg, während aller Schulveranstaltungen und auf dem direkten Heimweg.
  • Beschädigt oder zerstört Ihr Kind vorsätzlich oder grob fahrlässig Schuleigentum, so haften Sie für den Schaden.
  • Wegen Verlustgefahr sollen Wertgegenstände und Schmuck nicht mitgebracht werden. Geld nur im erforderten Umfang.