Absonderungspflicht entfällt ab 26. November 2022
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
ab morgen wird die Absonderungspflicht auch in RLP aufgehoben und durch eine Schutzmaßnahmenverordnung ersetzt.
Das heißt in Kürze:
• Wenn Ihr Kind Corona hat, muss es in der Öffentlichkeit/Schule eine medizinische oder eine FFP2 Maske tragen. (positiver Selbsttest reicht bereits für die Regelung aus)
• Die Maskenpflicht entfällt (nach 48 Stunden Symptomfreiheit) frühestens nach 5 Tagen bei negativem Test, spätestens nach 10 Tagen.
• Generell gilt weiter: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben!!!
• Im Fall einer symptomlosen Infektion sind Ihre Kinder zum Schulbesuch verpflichtet. (unter Beachtung der Maskenpflicht) Wir dürfen also keine Kinder mit Corona nach Hause schicken, wenn sie keine Symptome haben. Sie müssen jedoch permanent eine Maske tragen und dürfen z.B. auch nicht mit den anderen Kindern im gleichen Raum frühstücken. Hier müssen wir dann andere Lösungen finden. Auch Maskenpausen müssen dann eingerichtet werden.
• Die bisherige Meldepflicht für den Schulbereich entfällt. Das heißt: Wir müssen über eine Infektion Ihres Kindes nicht mehr informiert werden./ Meldungen an das Gesundheitsamt entfallen.
• Allgemeine Hygiene- und Infektionsschutzregeln laufen natürlich weiter: regelmäßiges Lüften, Lüftungsanlagen, Händewaschen, freiwilliges Tragen einer Maske – der neue Hygieneplan folgt noch von Seiten des Ministeriums.
Herzliche Grüße, Sonja Sierra Haupt